Zum 1. Januar 2023 ist das Notvertretungsrecht in Kraft getreten. Dadurch können Ehegatten nun in Not- und Akutsituationen Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge für die geschäftsunfähige Partnerin beziehungsweise den geschäftsunfähigen Partner treffen.
Die Teilnehmenden können in dem Online-Austausch einer Volljuristin des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes Fragen zu der Thematik stellen – beispielsweise, ob ein beglaubigtes Dokument für diese Regelung vorhanden sein muss.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie unter diesem Link. Zu der Anmeldung gelangen Sie hier.
Im „Wegweiser Demenz“ finden Sie unter diesem Link nähere Informationen zur Reform des Betreuungsrechts und dem Notvertretungsrecht.