Beratung rund um die Pflege

Versicherte, welche Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung (Paragraph 7a SGB XI). Nähere Informationen zu den verschiedenen Beratungsmöglichkeiten finden Sie im Wegweiser Demenz auf der Seite "Soziale Pflegeversicherung" unter "Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger".

Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Sie werden in den Bereichen Pflegeleistungen, Hilfeleistungen oder sozialrechtliche Leistungen beraten. Die Beratungsangebote können zu Hause stattfinden.

Eine Übersicht zu den Angeboten und einem Ablauf bei der Pflegeberatung in Nordrhein-Westfalen bietet das Youtube-Video der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz.

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen eine Beratung durch einen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit nachweisen, damit das Pflegegeld weitergezahlt wird (Paragraph 37, Absatz 3 SGB XI). Für die Pflegegrade 2 und 3 ist der Nachweis einmal halbjährlich zu erbringen. Bei den Pflegegraden 4 und 5 ist er je Vierteljahr einmal vorzulegen. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Datenbank "Beratung zur Pflege" der Stiftung Zentrum Qualität in der Pflege (ZQP)

Beratung im Pflegefall

Informationen zu Ihrer Pflegesituation: Demenz

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Allgemeine Pflegeberatung per Telefon

Falls es für Sie schwer ist, dass Haus zu verlassen oder Sie eher in einer ländlichen Region wohnen, können Sie sich auch telefonisch beraten lassen:

Das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein bundesweites Angebot für Ratsuchende rund um das Thema Pflege. Das Angebot des Pflegetelefons richtet sich an Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Dienstleister im Pflegesektor, sowie an Arbeitgeber und das Umfeld von pflegenden Angehörigen. Das Pflegetelefon bietet fachliche Informationen zu allen Leistungsansprüchen und Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegekontext. Des Weiteren bietet es Beratung und Hilfestellung insbesondere für Angehörige, die sich in der Pflegesituation überfordert fühlen und sich in einer Krisensituation befinden. Die Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich.

Logo des Pflegetelefons mit Rufnummer

Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9 Uhr und 16 Uhr unter der Rufnummer 030 20 17 91 31 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen. Weitere Informationen können Sie der Internetseite entnehmen.

 

 

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Pflegeversicherung bietet ebenfalls Auskunft und ist unter 030 340606602 erreichbar (von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr).

 

Rotes Telefon mit aufgedruckter Rufnummer
© DAlzG e. V.

Das Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft:
030 259379514 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr).

 

 

 

 

Weitere Anlaufstellen für eine persönliche Beratung sind kommunale Senioren- und Pflegeberatungen, kirchliche Institutionen und Wohlfahrtsverbände, ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime. Bei Bedarf beraten Sie auch Sozialdienste von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen.