Welche Leistungen privat versicherten Menschen mit Demenz aus der privaten Krankenversicherung zustehen, lässt sich nicht allgemeingültig sagen. Ausschlaggebend sind der Versicherungsschein, schriftliche Vereinbarungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der jeweilige Versicherungstarif. Grundsätzlich ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person, die einen Unfall hatte oder krank ist, immer abgesichert.
Pflegeversicherung – gleiche Leistungen für alle
Anders als bei der Krankenversicherung hat der Gesetzgeber private Anbieter bei der Pflegeversicherung dazu verpflichtet, ihren Versicherungsnehmern den gleichen Schutz wie gesetzlich Versicherten zu bieten. Entscheidend für die Einordnung in einen Pflegegrad ist bei den Privatversicherungen das Gutachten von Medicproof. Wer damit nicht einverstanden ist, muss sich direkt an sein Versicherungsunternehmen wenden. Bei begründeten Einwänden wird ein Zweitgutachten eingeholt.
Medicproof ist eine Tochtergesellschaft des Verbandes der privaten Krankenversicherungen. Sie nimmt die Aufgaben eines medizinischen Dienstes für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen wahr. Die Gutachter besuchen Menschen mit Demenz zu Hause und erstellen ein schriftliches Gutachten zu deren Pflegebedarf.
Lesen Sie mehr zum Thema:
MEDICPROOF - Der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherungen
Seit Januar 2009 steht die compass Private Pflegeberatung bei Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung. Etwa 200 Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bundesweit stellen für alle Privatversicherten den im Gesetz verankerten Anspruch auf kostenfreie und unabhängige Pflegeberatung sicher.
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Private Pflegeberatung compass
Zusätzliche Absicherung für den Pflegefall
Wer pflegebedürftig wird, auf den kommen spürbare Kosten zu. Da die gesetzliche oder die private Pflegepflichtversicherung diese oft nicht im vollen Umfang trägt, müssen Betroffene die Differenz ausgleichen. Eine zusätzliche private Absicherung kann helfen, finanziell vorzubeugen. Dabei gilt: Je früher eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Grundsätzlich können Interessierte zwischen einer Pflegetagegeld-, einer Pflegemonatsgeld- sowie einer Pflegerentenversicherung wählen.
Leistungen der Pflegetagegeldversicherung
Pflegebedürftige mit Demenz erhalten ein Pflegetagegeld, wenn sie die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Dabei zahlen die Versicherer die vereinbarte Summe unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten aus. Wie viel Geld es im Pflegefall pro Tag gibt, legt der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung individuell fest.
Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie auf Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Lesen Sie mehr zum Thema:
Pflege-Vorsorgeförderung (Glossar des Bundesministeriums für Gesundheit)
Leistungen der Pflegemonatsgeldversicherung
Das Pflegemonatsgeld ähnelt dem Pflegetagegeld. Beim Pflegemonatsgeld erhalten Sie die Leistungen bereits für den vollen Monat und nicht erst ab dem Tag der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die Beitragszahlungen steigen mit der Zeit.
Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie auf Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Lesen Sie mehr zum Thema:
Pflege-Vorsorgeförderung (Glossar des Bundesministeriums für Gesundheit)
Leistungen der Pflegerentenversicherung
Während bei Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen die Beiträge mit der Zeit steigen können, ist der Beitrag bei Pflegerentenversicherungen für die gesamte Laufzeit festgelegt. Dafür sind diese Tarife jedoch von Anfang an deutlich teurer. Von der Pflegerentenversicherung erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn bei Ihnen Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.