Aufenthalt

Wenn Menschen mit Demenz im Krankenhaus wegen anderer Erkrankungen behandelt werden, können zahlreiche Probleme auftreten. Wichtig ist, dass Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Angehörige und Betreuende diese frühzeitig erkennen und dann die richtigen Entscheidungen treffen. Im Wegweiser Demenz wurden für Sie die am häufigsten auftretenden Probleme zusammengetragen. Auch Tipps sind dabei, an wen man sich bei Beschwerden am besten wendet und wie man diese richtig formuliert.

Demenz und Delir

Fast die Hälfte aller Menschen mit Demenz, die ins Krankenhaus kommen, haben auch ein Delir, bis zu 20 Prozent erleiden selbiges während des Aufenthaltes und etwa ein Viertel bis die Hälfte aller deliranten Patientinnen und Patienten haben eine Demenz in der Vorgeschichte (Quelle: Cole et. al. 1996). Faktoren, die ein Delir begünstigen können, sind unter anderem mehr als drei neu verordnete Medikamente, Schmerzen, Operationen, Fieber, Mehrfacherkrankungen, eine Minderfunktionen der Organe, Fixierungen, Mangelernährung, Seh- und Hörbehinderungen, Reizüberflutung oder Reizarmut.

In Folge eines Delirs kann es zu gefährlichen Stürzen und anderen Komplikationen kommen, die in der Regel die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus verlängern. Manchmal verschlechtern sich auch die geistigen Fähigkeiten. Es kann dann Monate dauern, bis der Zustand vor dem Delir wieder erreicht ist, in einigen Fällen wird sogar nie mehr das vorherige Leistungsniveau erreicht.

Ursachen eines Delirs sorgfältig abklären

Die Ursachen für ein Delir bei Menschen mit Demenz können vielfältig sein und sich sogar gegenseitig bedingen oder verstärken. Zur Abklärung sind körperliche, neurologische und auch psychiatrische Untersuchungen notwendig. Ebenfalls wichtig ist es, die aktuell verordneten Medikamente und die Laborwerte zu prüfen. Auch Angehörige können wichtige Hinweise auf mögliche Ursachen liefern. Ob weiterführende Untersuchungen notwendig sind (zum Beispiel bildgebende Verfahren wie eine Computertomographie), entscheidet dann eine Ärztin oder ein Arzt.

Hypoaktives und hyperaktives Delir

Grundsätzlich unterscheidet man das sogenannte hypoaktive und das hyperaktive Delir. Diese beiden Typen können sich im Verlauf mischen oder abwechseln. Beim hyperaktiven Delir sind die Betroffenen sehr unruhig, reagieren empfindliche auf Reize aus ihrer Umgebung, können verbal und körperlich aggressiv werden, fallen auf durch zupfen, nesteln an Kleidung und Gegenständen oder auch Mobiliar oder zeigen gar eine sogenannte Hinlauftendenz, also den Versuch zum Beispiel das Krankenhaus zu verlassen, um einen Ort ihrer Vorstellung zu erreichen.

Das hypoaktive Delir hingegen ist das „stille Delir“. Betroffene sind ausgesprochen passiv, sitzen oder liegen überwiegend. Die starke Verwirrtheit und Desorientierung fällt nur bei intensiverem Kontakt auf. Dies trägt dazu bei, dass das Delir häufig gar nicht als solches erkannt wird.

Unterscheidung zwischen Demenz und Delir

Der Symptomverlauf über den Tag ist bei einer Demenz stabil, bei einem Delir dagegen wechseln die Symptome im Laufe des Tages ständig. Sehr häufig drückt sich das Delir in einer Art „Gefühlssturm“ aus, den die Betroffenen nicht mehr selbst regulieren können und der sehr beunruhigend ist und Ängste auslöst. Daher ist das Vermitteln von Ruhe und Sicherheit sehr wichtig.

Eine Tabelle, die die Unterschiede zwischen einer Demenz und einem Delir genau aufzeigt, finden Sie hier:

Erscheinungsbild Demenz Delir
Entwicklung Schleichend über Monate und Jahreakut, häufig nachts, in Stunden bis Tagen
OrientierungsfähigkeitHäufig eingeschränkt, zunächst vor allem zeitlich, dann auf Orientierungsqualitäten übergehendvor allem zeitliche Desorientierung
Sprache Verarmung, zunehmende Wortfindungsstörungen, im späteren Stadium Einwortsätze bis hin zum VerstummenHäufig gesteigerter Redefluss (hyperaktives Delir) oder stark reduzierter Redefluss (stilles Delir), unzusammenhängend
Wahn / Halluzination / Illusion eher seltenVisuelle und auditive Formen häufig
Psychomotorik Meist unauffällig oder für die Person im üblichen Rahmen / anlassbezogenRuhelos bis gehetzt wirkend oder antriebsarm / hypoaktiv
Körperliche Symptome Meist unauffälligVegetative Symptome (Schweißneigung, Herzklopfen, Zittern und anderes)
Bewusstsein UnauffälligEingeschränkt / getrübt
Schlafstörungen MöglichSehr häufig

Behandlung eines Delirs

Ist ein Delir offenbar, sind verschiedene Maßnahmen angezeigt, um es optimal zu behandeln. Es gilt:

  • die Ursachen des deliranten Zustandes zu beseitigen. Die Überprüfung der aktuell verordneten Medikamente gehört dazu, insbesondere, wenn diese cerebral (das Gehirn betreffend) wirksam sind.
  • Elektrolytstörungen auszugleichen und eine ausreichende Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr sicherzustellen.
  • die Betroffenen engmaschig zu begleiten, damit sie nicht stürzen oder sich und Dritte anderweitig in Gefahr bringen.
  • Fixierungen und andere Zwangsmaßnahmen zu unterlassen. Die oder der ohnehin aufgewühlte und aufgebrachte Betroffene wird dadurch im Regelfall nicht ruhiger.
  • möglichst auf Katheter und Infusionen zu verzichten, da diese meist nicht ohne Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden können. Sollten sie dennoch unbedingt notwendig sein, ist wiederum eine engmaschige Betreuung notwendig.
  • Bewegung zuzulassen und zu fördern.
  • Ärztliches und pflegerisches Handeln durch orientierende Maßnahmen zu begleiten –mit Hilfe von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen der oder des Betroffenen sowie dem Einsatz von Brillen und Hörgeräten.
  • Lärm und andere Reize auf ein Minimum zu reduzieren – zum Beispiel sollten sich nicht zwei delirante Menschen mit Demenz ein Zimmer teilen müssen.
  • Im Kontakt mit den Betroffenen auf eine langsame, ruhige und klare Sprache zu achten, geduldig Dinge immer wieder zu erklären und ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln.

Vorbeugung deliranter Zustände

Demenzformen und delirante Zustände stehen in Beziehung. Aber nicht nur eine Demenz als solche, auch ein fortgeschrittenes Lebensalter, Multimorbidität, Immobilität und akute Ereignisse sind Faktoren, die das Risiko für ein Delir erhöhen. Bislang gibt es keine Strategien, um das Auftreten deliranter Zustände sicher zu verhindern. Aber der Verlauf lässt sich positiv beeinflussen, wenn Angehörige, Ärztinnen und Ärzte und Betreuerinnen und Betreuer bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten mit Demenz beweglich bleiben, sich ausgewogen und ausreichend ernähren und genug trinken.

Als Angehörige können Sie darauf achten, dass Brillen und Hörgeräte auch im Krankenhaus zur Verfügung stehen und benutzt werden. Eine (re-)orientierende, Sicherheit vermittelnde Sprache sowie eine angemessene Beleuchtung und Geräuschkulisse sind ebenfalls wichtig. Auch Maßnahmen, die einen normalen Schlaf- Wachrhythmus erhalten helfen, können vorbeugend wirken.

Demenz und Freiheitsentzug

Für die meisten Menschen ist es eine furchtbare Vorstellung, wenn Manschetten die Bewegungsfreiheit von Händen und Füßen einschränken, wenn ein Bauchgurt, ein Schlafsack oder ein „Bettgitter“ das Verlassen des Bettes unmöglich machen, wenn Medikamente den Antrieb, den Willen oder die Kraft rauben.

Vereinzelte Skandale in Kliniken und Heimen haben das Bewusstsein und die Rechtsprechung geschärft und Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte für das Thema Fixierung sensibel gemacht. In vielen Regionen beauftragen Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter zudem nach dem „Werdenfelser Weg“ einen Verfahrenspfleger beziehungsweise eine Verfahrenspflegerin, um Pflegekräfte zu beraten, wie eine Fixierung vermieden werden kann. Viele Ideen dazu wurden in dem Forschungsprogramm „REDUFIX“ zusammengetragen, das auch im Krankenhaus bekannt sein sollte.

Betreuungsverfahren muss Fixierung genehmigen

Ein Betreuungsverfahren setzt folgende Schritte voraus: Ein Gutachten von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie, einen Besuch durch eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter der Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle, einen Besuch durch eine Richterin beziehungsweise einen Richter und gegebenenfalls durch eine Verfahrenspflegerin oder einen Verfahrenspfleger.

Zur Gefahrenabwehr oder wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, gilt der „rechtfertigende Notstand“. Eine solche Fixierung muss spätestens am nächsten Werktag durch die betreuende Person oder das Betreuungsgericht überprüft werden. Dabei wird auch geklärt, ob sich diese Maßnahme wiederholen könnte und damit ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss. In dem Informationsbogen können Sie festlegen, ob Sie in schwierigen Situationen informiert werden wollen.

Auch als betreuende Angehörige beziehungsweise betreuender Angehöriger oder gesetzliche Betreuerin beziehungsweise gesetzlichen Betreuer mit einer entsprechenden Vollmacht dürfen Sie nicht einfach eine Fixierung veranlassen oder vornehmen. Hier gilt – gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2012 – ebenfalls der „Genehmigungsvorbehalt“ des Betreuungsgerichts. Dieses prüft, ob die Vollmacht rechtmäßig erteilt wurde und ob eine Fixierung fachlich erforderlich ist. Allein die Gefahr eines Sturzes reicht heute den meisten Gerichten nicht mehr, denn für die Vorbeugung eines Sturzes sind andere Maßnahmen sinnvoller als eine Fixierung.

Freiwillige Sicherungsmaßnahme oder Fixierung

Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung: Ein Bettgitter kann vor einem Sturz aus dem Bett schützen und manche Menschen wünschen dies ausdrücklich. Zu einer Fixierung wird das Bettgitter, wenn zum Beispiel infolge eines Delirs der Drang besteht, das Bett zu verlassen. Das Bettgitter schränkt dann die Bewegungsfreiheit ungewollt ein.

Ein Sonderfall sind Sicherungsmaßnahmen bei unwillkürlichen Bewegungen: Ein epileptischer Anfall (in Folge der Demenz) unterliegt nicht der Willensbildung. Wenn dies ärztlich begutachtet und behandelt wird, verzichten die Betreuungsgerichte auf ein Betreuungsverfahren.

Psychopharmaka-Einsatz sorgfältig abwägen

Ärztinnen und Ärzte setzen Psychopharmaka ein, um „psychomotorische Unruhe“ zu behandeln. Diese kann sich in Umherlaufen, Räumen, Rufen und vielen anderen herausfordernden Verhaltensweisen zeigen. Vor der Behandlung gilt es, die Ursachen für die Unruhe abzuklären – darunter körperliche Krankheiten, (unerkannte) Schmerzen, Depressionen, Ängste oder Panikattacken, Wahnvorstellungen oder psychotisches Erleben.

Bei der Therapie sollte dann das Psychopharmaka die letzte Möglichkeit darstellen. Im Mittelpunkt steht die Heilbehandlung und nicht die Freiheitseinschränkung. Hier können Angehörige mit ihrem Wissen und ihrer Beobachtung der Ärztin oder dem Arzt helfen. Denn die Wahl des richtigen Medikamentes setzt eine genaue Beobachtung der oder des Betroffenen und das Erkennen von Gefühlen voraus.

Für Ärztinnen und Ärzte ist es eine Gratwanderung zwischen der Behandlung von Krankheit und Symptomen und dem, was im Volksmund als „sedieren“, „chemische Keule“, „ruhigstellen“ oder „medikamentös abschießen“ bezeichnet wird. Informieren Sie die Pflegenden, die Ärztin oder den Arzt, wenn Ihnen Ihr Angehöriger nach der Einnahme solcher Medikamente apathisch oder verwirrter vorkommt.

Fixierungen als zusätzlicher Stressauslöser

Menschen mit Demenz vergessen demenzbedingt den Grund, warum sie im Bett bleiben müssen. Auch die Warnfunktion von Schmerzen kann durch die Demenz gestört sein. Zugänge in die Venen, Sonden, Drainagen oder Verbände werden daher oft als unangenehme Fremdkörper wahrgenommen, wie auch die Verbände, die vor dem unabsichtlichen Herausziehen schützen sollen.

In solchen Situationen kann es dann zu Panikattacken oder Ohnmachtsgefühlen kommen, die wiederum schlimme Erinnerungen oder existenzielle Ängste hervorrufen. Kriegserlebnisse oder andere traumatische Erfahrungen werden in der demenzbezogenen oder akuten Verwirrtheit ganz real wahrgenommen. Ein solcher Stress sollte mit allen Mitteln vermieden werden.

Pflicht zur Sicherheit versus Recht auf ein allgemeines Lebensrisiko

Ärztinnen, Ärzte, Angehörige sowie Betreuerinnen und Betreuer stehen immer wieder vor dem ethischen Dilemma zwischen den Freiheitsrechten und Schutzinteressen von Menschen mit Demenz. In den Krankenhäusern besteht die Sorge vor Stürzen oder anderen Komplikationen und den sich daraus ergebenden Regressforderungen. Die aktuelle Rechtsprechung geht in die Richtung, dass ein Sturzrisiko als Grund für eine Fixierung nicht ausreichend ist und stärkt so das Recht auf ein allgemeines Lebensrisiko. Bei der ethischen Bewertung einer Fixierung spielen auch die Einstellungen, Gedanken und Gefühle der Angehörigen eine wichtige Rolle. Sprechen Sie alles an, auch um spätere Schuldgefühle zu vermeiden, wenn es zum Beispiel zu einem Sturz gekommen ist.

Noch strenger werden juristisch die Fragen nach Zwangsmedikation und verdeckte Medikamentengabe durch „Untermischen“ betrachtet. Ergänzend stellt sich hier besonders die Frage: Werden Medikamente abgelehnt, weil sie zu groß sind, schlecht schmecken oder das Schlucken beeinträchtigt ist?

Demenz und künstliche Ernährung

Eine fortgeschrittene Demenz kann Schluckstörungen auslösen, die Essen und Trinken erschweren. Bei der Ursachensuche und Festlegung der geeigneten Therapie empfiehlt der Medizinische Dienst (MD), auch Logopädinnen und Logopäden oder andere geschulte Therapeutinnen und Therapeuten, zum Beispiel Dysphagietherapeuten, Ergo- und Physiotherapeuten, hinzuzuziehen.

Vor- und Nachteile der künstlichen Ernährung bei Demenz

Ob eine PEG-Magensonde (Perkutane endoskopische Gastrostomie-Magensonde) medizinisch sinnvoll ist oder andere Behandlungsmethoden besser greifen, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Zumal mittlerweile erwiesen ist, dass Menschen mit Demenz mit einer PEG-Magensonde nicht länger leben als ohne.

Dafür gibt es mehrere Erklärungen:

  • Der Krankenhausaufenthalt und eine Operation sind eine große Belastung.
  • Sondenkost wird nicht immer gut vertragen.
  • Wenn Nahrung oder Flüssigkeit via Nasensonde zu schnell oder im Liegen verabreicht werden, können diese in die Lunge gelangen und eine Lungenentzündung auslösen.
  • Die Hilfe beim Essen und Trinken ist eine besondere Form der Zuwendung. Wenn diese ausbleibt, hat dies psychische Folgen.

Bei einer PEG-Magensonde ist außerdem die Zustimmung der Patientin beziehungsweise des Patienten wichtig. Bei Menschen mit Demenz ist die Einholung dieser oft nicht mehr möglich. Maßgeblich für die ärztliche Entscheidung für oder gegen eine künstliche Ernährung ist deshalb der mutmaßliche Patientenwille – also ob noch ein starker Lebenswille erkennbar ist. Dafür ist eine sorgfältige Beobachtung der Patientin beziehungsweise des Patienten notwendig. Einzubeziehen sind aber auch Angehörige, die Auskunft geben können zum Willen der oder des Betroffenen.

Den mutmaßlichen Willen bei Patientinnen und Patienten mit Demenz erkennen

Lehnt ein Mensch mit Demenz Angebote zur Nahrungsaufnahme ab, sollten zunächst alle Ursachen dafür abgeklärt werden. Neben Krankheiten, die einen direkten Einfluss auf den „Schluckapparat“ haben, gibt es auch Krankheiten und Medikamente, die indirekt wirken. Appetitlosigkeit, Völlegefühl, Übelkeit, Mundtrockenheit, Antriebslosigkeit, depressive Verstimmungen oder Schmerzen sind nur einige bekannte Symptome oder Nebenwirkungen. Auch Probleme mit Zähnen, Zahnfleisch und Zahnprothesen können der Grund für eine Nahrungsverweigerung sein.

Hinzu kommt, dass Menschen mit Demenz

  • oftmals nicht mehr erkennen, dass sich unter einem Thermodeckel Essen befindet.
  • die Bedeutung von Teller oder Besteck nicht mehr verstehen, aber problemlos mit kleinen Hilfestellungen essen können.
  • eine Störung der Handlungssteuerung haben, so dass oft ein kleiner Impuls genügt, um die Handlungsprogramme aufzurufen.
  • nicht im Bett essen möchten oder keinen Appetit auf kalte oder unbekannte Nahrungsmittel haben.
  • stressfrei und ohne Druck essen möchten.

Auch „Gewalt in der Pflege“ darf beim Thema Ernährung nicht außer Acht gelassen werden. Sie sollten den Mut haben, sich zu beschweren, wenn

  • Essen unerreichbar gestellt wird.
  • Essen und Trinken im Liegen gereicht werden, denn das erhöht die Gefahr sich zu verschlucken oder zu kleckern.
  • Menschen trotz ihrer Schluckstörungen im Rollstuhl mit Fußstützen essen sollen, denn für das Schlucken ist wichtig, dass die Hüfte Halt über die Füße bekommt.

Im Krankenhaus spielt es auch eine Rolle, wie viel Zeit und Ruhe Pflegekräfte sich für die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme nehmen können. Wenn Angehörige oder Ehrenamtliche diese wichtige persönliche Zuwendung übernehmen, ist es weit mehr, als nur eine Entlastung der Pflegekräfte.

Wenn all diese Aspekte bedacht wurden und der Mensch mit Demenz trotzdem den Mund verschließt, den Kopf abwendet, Essen oder Trinken ausspuckt, stellt sich die Frage nach dem mutmaßlichen Willen.

Menschen mit Demenz in Würde gehen lassen

Wenn der mutmaßliche Lebenswille nicht mehr erkennbar ist und andere Ursachen für die Verweigerung der Nahrungsaufnahme ausgeschlossen sind, müssen sich Angehörige, Ärztinnen und Ärzte die Frage stellen, ob lebenserhaltende Maßnahmen noch gerechtfertigt sind. In manchen Krankenhäusern gibt es dafür ethische Fallbesprechungen.

Eine Entscheidung muss nicht sofort fallen. Denn ein Mensch kann im Notfall bis zu zwei Wochen ohne Flüssigkeit auskommen. Außerdem bilden sich beim Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit körpereigene Schmerzmittel. Ein Mensch mit Demenz kann sich allerdings von einem Moment zum nächsten anders entscheiden. Deshalb sollten Nahrung und Getränke ohne Zwang und Druck immer wieder angeboten werden. Wenn ein Mensch mit Demenz dies annimmt, ist es ein Hinweis des aktuellen Lebenswillens.

Nähere Informationen finden Sie hier: Lebensende

Demenz und Umgang mit Komplikationen

Neben den genannten Problemen können weitere Komplikationen im Krankenhaus auftreten. Das Wissen über mögliche Probleme kann helfen, Schlimmeres zu vermeiden. Als Angehörige, Betreuerinnen oder Betreuer sollten Sie nicht bis zum Abschlussgespräch mit der Ärztin oder dem Arzt warten, wenn Sie unzufrieden sind oder Hinweise auf Komplikationen haben. Im Folgenden einige ausgewählte Probleme, auf die Sie das Krankenhauspersonal hinweisen sollten.

Durchliegegeschwür („Dekubitus“)

Ein sogenanntes „Durchliegegeschwür“ entsteht, wenn ein Mensch lange unbeweglich auf einer Stelle liegt und so das Gewebe nicht ausreichend durchblutet wird. Dies kann je nach Gesundheits- und Ernährungszustand auch „über Nacht“ geschehen. Die beste Vorbeugung ist Bewegung oder die richtige Lagerung der oder des Betroffenen. Wenn Sie beobachten, dass sich Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nicht mehr bewegen kann, sollten Sie nach Lagerungsplänen oder Bewegungsprotokollen fragen.

Multiresistente Keime (zum Beispiel MRSA)

Menschen mit einer eingeschränkten Immunabwehr sind anfällig für Krankenhauskeime, die gegen die üblichen Antibiotika resistent sind und häufig Nasenschleimhaut oder Wunden befallen. Durch richtige Händedesinfektion können Sie Ihren Beitrag gegen eine weitere Verbreitung leisten. Informationen liegen im Krankenhaus oder in den Gesundheitsämtern vor.

Unzureichende Versorgung

Wenn Patientinnen oder Patienten therapeutische, medizinische und pflegerische Hilfen infolge einer Demenz ablehnen oder dem Klinikpersonal Informationen über Abneigungen und Vorlieben fehlen, kann es zu Versorgungsdefiziten kommen. Wichtig sind dazu die Tipps aus dem Informationsbogen. Manchmal lassen sich Menschen mit Demenz auch nur noch durch vertraute Pflegekräfte, Ärztinnen oder Ärzte versorgen. Besprechen Sie dies unbedingt mit der Stationsleitung.

Dauerkatheter und Inkontinenz

Der Expertenstandard Kontinenzförderung fordert Pflegekräfte dazu auf, Patientinnen oder Patienten im Krankenhaus so zu unterstützen, dass diese wieder allein den Weg zur Toilette bewältigen können. Menschen mit Demenz können diesen Wunsch oft nicht mehr direkt äußern, aber es ist davon auszugehen, dass dieses menschliche Bedürfnis hinter mancher „Bettflucht“ steht.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie hier: Inkontinenz

Ein Katheter darf nur gelegt werden, wenn die rechtliche Betreuerin beziehungsweise der rechtliche Betreuer für den Bereich „Gesundheitssorge“ oder eine Angehörige beziehungsweise ein Angehöriger mit der entsprechenden Vollmacht zustimmen oder eine akute Gefahr für Leib und Leben der Patientin oder des Patienten besteht. Außerdem ist bei einem Katheter zu Bedenken, dass Menschen mit Demenz diesen oft als lästig und störend empfinden und versuchen, den Fremdkörper wieder zu entfernen.

Demenz und die richtige Beschwerde

Wenn Sie mit der Versorgung eines Menschen mit Demenz unzufrieden sind, hilft es in der Regel bereits, wenn Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Station direkt darauf ansprechen. Denn meistens lässt sich der Mangel oder Auslöser für Ihre Beschwerde leicht beheben. Zum Beispiel, wenn das Essen vorschnell abgeräumt wird, weil sich das Pflegepersonal in der Hektik des Alltags nicht bewusst ist, dass eine Patientin oder ein Patient mit Demenz gegebenenfalls langsamer isst oder Hilfe beim Essen benötigt.

Wenn Sie allerdings merken, dass Ihr Anliegen nicht ernstgenommen und der Mangel nicht abgestellt wird oder Ihnen sogar gravierende Fehler auffallen, sollten Sie sich schnellstmöglich an andere Stellen wenden. Denn es ist im Interesse der betroffenen Patientin beziehungsweise des Patienten, dass der Beschwerdeanlass direkt bearbeitet und zügig behoben wird.

Beschwerdemöglichkeiten im Krankenhaus

Patientenorientierte Krankenhäuser gehen sensibel mit Beschwerden um und verfügen über ein professionelles Beschwerdemanagement. In größeren Krankenhäusern gibt es meist sogar eine eigene Beschwerdestelle, an die Sie sich wenden können. Dort wird man Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten. Falls dies nicht geschieht oder keine zentrale Beschwerdestelle existiert, sollten Sie sich an die jeweiligen Dienstvorgesetzten der Station wenden, auf der die betroffene Patientin beziehungsweise der betroffene Patient liegt.

Für allgemeine (auch anonyme) Beschwerden, aber auch um Anregungen und Ideen loszuwerden, können Sie in vielen Krankenhäusern auch entsprechende Formulare und Briefkästen nutzen, Letztere sind nicht immer leicht zu finden. Fragen Sie dann am Empfang nach.

Mancherorts gibt es auch sogenannte Patientenfürsprecher, die außerhalb des Krankenhauses angesiedelt sind und trägerunabhängig handeln, zum Beispiel in München oder auch in Berlin.

In Hamburg gibt es ebenfalls eine Selbstverpflichtung der Krankenhäuser, patientenorientiert mit Beschwerden umzugehen. Sie können sich auch an den Patientenombudsmann Ihres Landkreises oder Bundeslandes wenden.

Keine Angst vor möglichen Konsequenzen

Es ist erwiesen, dass nur wenige Menschen sich beschweren. Wohl aber wird der Beschwerdeanlass im Freundes- und Bekanntenkreis weitererzählt. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Kritik und Anregung auch dazu beitragen können, die künftige Arbeit des Krankenhauses mit Menschen mit Demenz zu verbessern. Die Sorge, dass Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nach einer Beschwerde schlechter behandelt werden könnte, ist zwar nachvollziehbar, aber in der Regel unbegründet. In den allermeisten Fällen sind Krankenhäuser sehr daran interessiert, professionell mit Beschwerden umzugehen. Dies stellt ein Qualitätsmerkmal dar und hilft, Verbesserungen einzuleiten. Auf ein Ärgernis oder einen Mangel kann ein Krankenhaus nämlich nur reagieren, wenn es davon erfährt. Nur dann kann es Ihr Anliegen systematisch bearbeiten und zeitnah reagieren. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, ist eine weitere Beschwerde angebracht.

Bewertungsportale und weitere Tipps

Nach dem Krankenhausaufenthalt nutzen Angehörige auch Bewertungsportale um ihre Erlebnisse dort zu beschreiben. Auch dies kann dazu beitragen, dass sich Dritte später vor einem Krankenhausaufenthalt ein Bild machen können. Im Gesundheitsnavigator der AOK werden Patientenbewertungen mit aufgeführt. Wenn es also um den Umgang mit Patientinnen und Patienten mit Demenz geht, sollte dies auch entsprechend vermerkt werden.

Positive wie negative Beispiele können auch in unseren Ratgeberforen hier im Wegweiser Demenz besprochen werden.

Haben Sie den Eindruck, dass man Ihre Beschwerde nicht ernst nimmt, dann können Sie sich auch an Ihre regionale Alzheimer Gesellschaft oder das Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft wenden unter der Telefonnummer: 030 25937 9514.