Die Pflegerechtsberatung

Etwa jeder zweite Mensch wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. In Deutschland sind aktuell knapp fünf Millionen Menschen pflegebedürftig, Tendenz steigend.

Pflegebedürftigkeit stellt sowohl die unmittelbar Betroffenen als auch (pflegende) Angehörige vor große Herausforderungen. Viele Fragen müssen geklärt und Entscheidungen getroffen werden. Wer übernimmt die Pflege? Müssen in der Wohnung oder im Haus Umbauten vorgenommen werden? Ist sogar ein Umzug ins Heim ratsam?

Viele Leistungen müssen schnell beantragt werden. Auch der Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst oder dem Pflegeheim muss frühzeitig geschlossen werden. Das nimmt viel Zeit in Anspruch und belastet emotional. Oft muss schnell gehandelt werden. Da ist wenig Zeit, um sich einen Überblick über die zahlreichen Leistungsansprüche und Angebote im Bereich Pflegeleistungen zu verschaffen.

Wozu brauche ich eine Pflegerechtsberatung?

Stand: 12.09.2024

Mit Eintritt einer Pflegebedürftigkeit entsteht ein breites Spektrum an Beratungsbedürfnissen bei Pflegebedürftigen sowie (pflegenden) Angehörigen. Pflegekassen und Pflegestützpunkte bieten eine klassische Beratung zu den vorhandenen Leistungsangeboten der Sozialen Pflegeversicherung an. Zudem unterstützen sie bei der Antragstellung zum Erhalt der gewünschten Leistung. Sie helfen auch bei Widersprüchen nach einer Antragsablehnung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Leistungsgestaltung in der Pflegeversicherung ist über die Jahre immer komplexer geworden. Auch die Bedürfnisse sowie die sozialen Gegebenheiten der Betroffenen sind nun vielfältiger. Neben der Demenzberatung, der Pflegeberatung, der Sozialhilferechtsberatung und der Beratung zu medizinischen Maßnahmen ist die Pflegerechtsberatung ein wichtiger Baustein für die Information und Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Der BIVA-Pflegeschutzbund steht Betroffenen bundesweit für eine Pflegerechtsberatung zur Verfügung.

Die Pflegerechtsberatung wird grundsätzlich von Juristen angeboten. Es gibt sie entweder in Anwaltskanzleien oder unter dem Dach eines Vereins. Ein Beispiel dafür sind die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer.

Die Pflegerechtsberatung kann bei den folgenden Anliegen in Anspruch genommen werden:

  • vertragsrechtliche Fragen
  • Überprüfung eines Pflege- und Betreuungsvertrags mit einem Pflegeheim oder einer Pflege-Wohngemeinschaft (vor und nach Vertragsabschluss)
  • Ablehnung eines Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung oder eines Antrags auf Pflegehilfsmittel

Verbraucherzentralen bieten ein vielfältiges Beratungsangebot an

Stand: 12.09.2024 

Die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes. Sie helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene. Eine Übersicht zu den einzelnen Beratungsstellen finden Sie hier.

In vielen Bundesländern bieten die Verbraucherzentralen darüber hinaus eine kostengünstige und qualitativ hochwertige Pflegerechtsberatung an. Diese geschieht zumeist telefonisch oder schriftlich.

Das Angebot umfasst Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung, wie zum Beispiel

  • Leistungen der Pflegeversicherung, wie Pflegegeldzahlung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen,
  • rechtliche Beratung bei der Pflegegradbeantragung, einschließlich der Unterstützung im Widerspruchsverfahren,
  • Beratung bei der Inanspruchnahme von Hilfen rund um die Uhr durch ausländische Haushaltshilfen,
  • Prüfung und Beratung zu Verträgen und Abrechnungen mit ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen,
  • Beratung zu Leistungsmängeln oder Entgelterhöhung bei ambulanten Pflegediensten oder Pflegeheimen.

Pflegende Angehörige können sich ebenso beraten lassen, etwa zu

  • Fragen der finanziellen Absicherung während der Pflegezeit,
  • Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse,
  • Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber, der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. 

Speziell in Nordrhein-Westfalen können Verbraucher im Informationsportal „Pflegewegweiser NRW“, einem Angebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, je nach Beratungsanlass die passenden Beratungsstellen in ihrer Umgebung finden.

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Ratgeber und Informationen im Internet runden das Angebot ab

Stand: 18.08.2024
Pflegebedürftigkeit beginnt oft schleichend, manchmal jedoch auch von einem Moment zum anderen. Um sich gegebenenfalls auch schon vorbeugend auf diese Situation vorzubereiten beziehungswiese als Leselektüre für zwischendurch, bieten die Verbraucherzentralen diverse kostenfreie Informationsangebote im Internet an.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zusätzlich runden Ratgeber zu den folgenden Pflegethemen das Angebot ab:

  • Handbuch Pflege
  • Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten
  • Das Pflegegutachten
  • Das Vorsorge-Handbuch
  • Patientenverfügung
  • Pflege zu Hause
  • Pflegefall – was tun?
  • Ratgeber Demenz

Ausgewählte Ratgeber erhält man vor Ort in den Beratungsstellen. Telefonisch, per Fax oder im Online-Shop können Sie diese hier bestellen.