Leistungen zur Rehabilitation sind darauf ausgerichtet, den durch Krankheit oder (drohender) Behinderung bedingten Einschränkungen zu begegnen und den betroffenen Menschen ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, das heißt ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alltag, in der Freizeit und im Beruf, zu ermöglichen. Neben der medizinischen Rehabilitation existieren weitere Formen der Rehabilitation, die in der Regel nicht mehr zum Gesundheitssystem im eigentlichen Sinne gehören, so zum Beispiel die berufliche Rehabilitation beziehungsweise Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Eingliederungshilfe beziehungsweise Leistungen zur sozialen Teilhabe. Diese verschiedenen Formen der Rehabilitation können auch zeitlich aufeinander folgen oder miteinander verbunden sein, sie schließen sich nicht aus.
Medizinische Rehabilitation
Allgemeines Ziel der medizinischen Rehabilitation ist, Krankheitsfolgen zu kompensieren, eine drohende oder bereits manifeste Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder ihre Folgen zu mildern. Im Mittelpunkt der medizinischen Rehabilitation steht die Sicherung der Teilhabe der Person am sozialen Leben.
Je nach individuellem Bedarf werden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stationär (in einer Klinik), ambulant (in einer Praxis) oder mobil (aufsuchend im Wohnumfeld) erbracht.
Rehabilitation für Menschen mit Demenz
Stand: 08.04.2024
Hier ist zu unterscheiden zwischen einer medizinischen Rehabilitation bei Menschen mit Demenz als Nebendiagnose und einer Rehabilitation aufgrund einer Demenzform. Hat die Person eine Demenz als Nebendiagnose, dann wird die medizinische Rehabilitation beantragt (und genehmigt) etwa aufgrund eines Schlaganfalls, eines orthopädischen Problems oder einer Suchtproblematik. Die Demenz steht also nicht im Vordergrund. Jedoch ist bei der Gestaltung der Rehabilitation die Demenz zu beachten. Auch ist es sinnvoll, dass der oder die pflegende Angehörige in die Rehabilitation mit einbezogen werden.
Auch wenn die Demenz im Vordergrund steht, kann eine medizinische Rehabilitation sinnvoll sein, insbesondere bei leichten oder mittleren Ausprägungen. Die Demenz kann zwar nicht geheilt werden, jedoch kann die selbständige und selbstbestimmte Lebensführung der Person gestärkt werden, damit sie trotz Einschränkungen weiter am sozialen Leben teilhaben kann. Zur Rehabilitation gehören unter anderem Gedächtnistraining, Wahrnehmungsförderung und bewegungsorientierte Therapien. Angehörige werden in die Rehabilitation einbezogen, auch um das Leben nach der Reha mit dem Menschen mit Demenz gut zu meistern.
Auf eine Form der medizinischen Rehabilitation ist aufmerksam zu machen: die geriatrische Rehabilitation. Sie ist nicht auf eine bestimmte Indikation ausgerichtet, sondern nimmt den Gesamtzustand der oder des Betroffenen in den Blick. Bei Menschen, die über 70 Jahre alt sind und mehrere Krankheiten haben (Multimorbidität) kann eine geriatrische Rehabilitation in Frage kommen. Die geriatrische Rehabilitation wird - wie auch bei anderen Indikationen und Bedarfen – auch als mobile Rehabilitation angeboten. In diesem Fall kommen über einen längeren Zeitraum die Mitarbeitenden des interdisziplinären Reha-Teams in das Zuhause der betroffenen Person (zum Beispiel eine Ärztin, ein Physiotherapeut oder eine Ernährungsberaterin); das hat den Vorteil, dass das Erlernte direkt in die Alltagspraxis einfließt.
Einige Rehakliniken für Menschen mit Demenz finden Sie hier.
Medizinische Rehabilitation für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige sind oftmals vielfältigen Belastungen ausgesetzt. In einer medizinischen Rehabilitation werden gesundheitliche Probleme mit ihren vielfältigen Auswirkungen auf die soziale Teilhabe durch ein interdisziplinäres Team zusammen mit der betroffenen Person behandelt. Dadurch wird nicht nur die Gesundheit stabilisiert, sondern auch geschaut, wie das soziale Leben der Person, auch die Pflegesituation möglichst nach seinen beziehungsweise ihren Wünschen gestaltet und bewältigt werden kann.
Für pflegende Angehörige sind einige Besonderheiten zu beachten: Für sie erbringt die Krankenkasse stationäre Rehabilitation unabhängig davon, ob eine ambulante Leistung „ausreicht“. Das bedeutet, dass pflegende Angehörige immer einen Rechtsanspruch auf eine stationäre Rehabilitation haben, sie können zwischen einer ambulanten und einer stationären Rehabilitation wählen. Eine weitere Besonderheit ist, dass pflegende Angehörige diese stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung auch in einer (zertifizierten) Rehabilitationseinrichtung des Müttergenesungswerks (oder einer vergleichbaren Einrichtung) machen können. Hier haben sich Einrichtungen auf die Reha von pflegenden Angehörigen spezialisiert.
Ebenso kann die Krankenkasse für pflegende Angehörige eine stationäre Vorsorgeleistung genehmigen, die in den Einrichtungen des Müttergenesungswerks erbracht werden kann. Vorsorgeleistungen haben eine stärker präventive Ausrichtung, sind aber ebenso wie Reha-Leistungen interdisziplinär und auf die Teilhabe im Alltag ausgerichtet.
Angehörige, die zu Hause pflegen, können diese Angebote zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ohne die zu pflegende Person in Anspruch nehmen, zum Beispiel um Abstand zu gewinnen und eine neue Perspektive einzunehmen. In dieser Zeit kann der Pflegebedürftige beispielsweise in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt werden. Dies kann am Wohnort der pflegebedürftige Person geschehen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe der Klinik. In diesem Fall unterstützt die Kranken- und die Pflegekasse auf Wunsch der Angehörigen die Koordination.
Die pflegebedürftige Person kann aber auch in eine Rehabilitationsklinik mit aufgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die pflegebedürftige Person durch die Leistung der Verhinderungspflege in ihrer Privatwohnung versorgt wird.
Unterschiedliche Träger der Rehabilitation
Für die medizinische Rehabilitation gibt es unterschiedliche Träger, das bedeutet unterschiedliche Zuständigkeiten für die Leistung. Bei Personen, die nicht (mehr) erwerbsfähig sind oder die aufgrund von Beanspruchungen als pflegende Angehörige eine Rehabilitation brauchen, sind in der Regel die Krankenkassen zuständig.
Die Reha-Leistung (und auch die Vorsorgeleistung) ist bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Das geschieht in der Regel durch eine Verordnung der niedergelassenen Ärztin oder Arztes (Hausärztin oder Hausarzt). Eine Rehabilitationsleistung kann aber auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen (AHB – Anschlussheilbehandlung). Dann wird die Rehabilitation durch das Krankenhaus eingeleitet.
Wenn Fragen zur Zuständigkeit bestehen, können sie durch die Krankenkasse beantwortet werden oder durch eine Beratungsstelle etwa der Kommune oder eines Wohlfahrtsverbands.
Bei der Beantragung macht der Arzt beziehungsweise die Ärztin Aussagen dazu, ob die Person rehabilitationsbedürftig ist, ob sie rehabilitationsfähig ist und stellt eine (positive) Rehabilitationsdiagnose.
Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, dann muss dies in schriftlicher Form mit einer Begründung erfolgen. Dagegen kann in einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden. Darauf hat die Krankenkasse hinzuweisen. In diesen Fällen ist es sinnvoll, sich von unabhängiger Stelle beraten zu lassen. Im Fall der geriatrischen Reha ist auf eine Besonderheit hinzuweisen: Bei einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitation wird die Verordnung nur unter bestimmten Bedingungen überprüft.
Für eine pflegebedürftige Person gibt es einen weiteren Weg zur Rehabilitation: Im Rahmen der Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes kann eine medizinische Rehabilitation empfohlen werden. Stimmt die pflegbedürftige Person zu, dann muss kein zusätzlicher Antrag gestellt werden.
Psychosoziale Beratung
Die regionalen Beratungsangebote der Wohlfahrtsverbände sind in der Region darauf ausgerichtet, auch in psychosozialer Hinsicht zu beraten. Dabei geht es darum, zu individuellen Belastungen, Ängsten sowie anderen Sorgen ins Gespräch zu kommen und Lösungswege zu entwickeln. Die Angebote von Wohlfahrtsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen wie auch kommunale Beratungsstellen informieren und beraten auch zu Angeboten zur Entlastung, nachbarschaftlichen Hilfe und Unterstützung im Alltag. Sie helfen, sich im komplexen System der sozialen Sicherung zurechtzufinden.
Eine große Bedeutung kommt der Selbsthilfe beziehungsweise den Angehörigengruppen zu. Sie dienen dem wechselseitigen Austausch von Informationen sowie Beratung der betroffenen Menschen untereinander.
In der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge ist die psychosoziale Beratung ein wichtiger Baustein. Pflegende Angehörige können sich über die psychologische Online-Beratung pflegen-und-leben.de Unterstützung im Pflegealltag holen.
Nähere Informationen für pflegende Angehörige finden Sie hier: Pflegende Angehörige
Unter diesem Link ist eine bundesweite Übersicht über die Krisentelefone und Beschwerdestellen bei Problemen in der Pflege in den jeweiligen Bundesländern aufzurufen.
Prävention
Als Prävention werden Strategien beziehungsweise Maßnahmen bezeichnet, die der Vorbeugung beziehungsweise Verhütung von Krankheiten und der mit ihnen verbundenen Einschränkungen der Teilhabe dienen und geeignet sind, die Gesundheit zu fördern und zu erhalten. Sie senken also das Risiko zu erkranken oder dass eine Erkrankung chronisch wird. Dazu werden Belastungen verringert und Gesundheitsressourcen gestärkt. Gesundheitliche Belastungen wie auch gesundheitliche Ressourcen können körperlicher, psychischer und sozialer Art sein. Belastungen sind etwa in der Arbeitswelt (Lärm, zeitliche Überforderung, wenige Gestaltungsmöglichkeiten), aber auch in der Familie (chronische Konflikte) zu verorten; gesundheitliche Ressourcen sind zum Beispiel Bewältigungsmöglichkeiten, soziale Unterstützung und Handlungsmöglichkeiten.
Prävention kann auf die gesellschaftlichen Lebensbedingungen gerichtet sein, dann spricht man von Verhältnisprävention oder auf das Verhalten gerichtet sein, dann spricht man von Verhaltensprävention.
Prävention mit pflegenden Angehörigen
Durch Prävention können Belastungen für pflegende Angehörige gesenkt, Handlungsspielräume und Bewältigungsmöglichkeiten angestoßen oder verwirklicht werden. Es geht darum zu klären, welche Dienste in Anspruch genommen werden können, wie die Pflege gut und gesundheitsförderlich auch für Angehörige organisiert werden kann, wie Tätigkeiten unter den Pflegenden aufgeteilt werden können und was die pflegende Person für sich selbst tun kann, um gesund zu bleiben. Dazu gehören auch die Vorsorgeleistungen der Krankenversicherung.
Von großer Bedeutung ist ein soziales Netzwerk, das unterstützt und entlastet. Um diese und weitere Fragen zu klären, um Lösungen zu finden und präventive Angebote vor Ort zu finden, ist der Königsweg eine kompetente Beratung. Wichtige Anlaufstellen sind die Kranken- bzw. Pflegekasse, die Hausärztin oder der Hausarzt, die Pflegestützpunkte, die Wohnraumberatungsstellen, die ambulanten Pflegedienste, welche Beratungsbesuche und Pflegekurse anbieten und die Beratungsangebote der Kommunen sowie der Wohlfahrtsverbände. Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl an Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten wie die Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Tagespflege sowie niedrigschwellige Entlastungsangebote neben der Pflegeberatung, die der Prävention dienen.