Um die Beratung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern, hat der Gesetzgeber im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 den Kranken- und Pflegekassen den Auftrag erteilt, flächendeckend Beratungsstellen einzurichten.
Hintergrund war, dass es keine klare Beratungsstruktur gab. Vorhandene Angebote zur Pflege, Unterstützung im Alltag und Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen waren unübersichtlich und oft schlecht oder gar nicht vernetzt. Dies führte teilweise zu Überversorgung, zum Beispiel durch frühe Pflegeheimaufnahme, und teilweise zu Unterversorgung, weil den Betroffenen die Angebote nicht bekannt beziehungsweise nicht zugänglich waren.
Ziel der Einrichtung von Pflegestützpunkten war, durch eine frühestmögliche Beratung und Koordinierung von Hilfemaßnahmen die pflegerische Versorgung und die Entlastung von pflegenden Angehörigen zu verbessern und Heimunterbringungen zu reduzieren. Eine weitere Aufgabe der Pflegestützpunkte wurde außerdem die Vernetzung von Akteuren, die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich unter anderem Pflege, Unterstützung im Alltag und Mobilitätshilfe anbieten. So soll auch bei einem vielschichtigen Hilfebedarf die optimale Versorgung erreicht werden. Die Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen für Pflegebedürftige aller Altersgruppen.
Anfangs wurde die Konzeption der Pflegestützpunkte im Pflegeversicherungsgesetz geregelt (§ 92 c SGB XI). Inzwischen wurde der Paragraph gestrichen und die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Pflegestützpunkte durch entsprechende Verträge der einzelnen Bundesländer mit den jeweiligen Trägern ersetzt.
Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Pflegestützpunkte ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Vorgaben zur Umsetzung der Aufgaben, personeller Zusammensetzung, Trägerschaften und Vernetzungsarbeit unterscheiden sich zum Teil erheblich. Mittlerweile gibt es rund 500 Pflegestützpunkte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Verteilung der einzelnen Standorte ist aber immer noch ungleichmäßig.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Pflegestützpunkte sind grundsätzlich neutral und kostenlos. Die Mitarbeitenden informieren nicht nur zu den Leistungen der Pflegeversicherung und der Sozialämter (Hilfe zur Pflege), sondern auch zu Hilfeangeboten in der Region, zu Selbsthilfegruppen, Verbünden, Schulungen und zur Patientenverfügung. Es wird auch Antragshilfe geleistet, zu Widerspruchsmöglichkeiten beraten und gegebenenfalls dabei unterstützt.
Durch zahlreiche Ergänzungen, Umstellungen und Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz seit seiner Einführung, hat sich der Beratungsbedarf deutlich erhöht. Die Schaffung von Pflegegraden und umfassende Veränderungen bei den Begutachtungsrichtlinien sowie eine Erweiterung der Kombinationsmöglichkeiten bei den Leistungen der Pflegeversicherung sind für viele Menschen schwer durchschaubar und verwirrend. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte helfen dabei, individuelle Lösungen für jede betroffene Person zu finden und zu organisieren.
In vielen Pflegestützpunkten wird auch zum Thema Demenz beraten. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft werden zum Beispiel Schulungen zum Krankheitsbild und dem Umgang mit Menschen mit Demenz durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte informieren zu den Angeboten der medizinischen Gedächtnissprechstunden zur Diagnostik, zu Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige und zu den Entlastungsleistungen in Form von persönlicher Betreuung durch speziell geschulte Ehrenamtliche. In vielen Initiativen für demenzfreundliche Kommunen sind die Pflegestützpunkte aktiv.
Auf der Internetseite der Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ (zqp) hat man die Möglichkeit, die ZQP-Beratungsdatenbank zu nutzen und Pflegestützpunkte in Wohnortnähe herauszusuchen:
https://www.zqp.de/beratung-pflege/
Weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten finden Sie hier.
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