Angehörige und Betreuung

Häufig übernehmen Angehörige bürokratische und organisatorische Aufgaben, wenn Menschen mit Demenz in ihrem Alltag überfordert sind. Was viele dabei nicht wissen: Grundsätzlich müssen sie von den Betroffenen bevollmächtigt oder als rechtliche Betreuer vom Gericht eingesetzt sein. Nur dann dürfen sie die Angelegenheiten ihrer kranken Angehörigen in deren Sinn rechtswirksam regeln.

Je früher die oder der Betroffene die Angehörigen bevollmächtigt , seine oder ihre finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten zu regeln, desto sicherer ist, dass die Vollmacht auch als wirksam anerkannt wird. Denn Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz müssen noch voll geschäftsfähig sein, um eine rechtswirksame Vollmacht auszustellen. Die Geschäftsfähigkeit kann durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bestätigt werden. Eine anwaltliche Bestätigung ist ebenfalls möglich. Wichtig: Banken erkennen häufig nur ihre eigenen Bankvollmachten/Formulare an, so dass es sinnvoll ist, diese bei dem jeweiligen Bankinstitut zusätzlich zu hinterlegen.

Auch die Frage, wie sich Menschen mit Demenz ihre medizinische und pflegerische Betreuung vorstellen, spielt eine wichtige Rolle bei der Zukunftsvorsorge. Es ist wichtig, schon möglichst kurz nach der Diagnose über vorhandene Wünsche und Erwartungen zu sprechen und darüber, wer unterstützen kann und will.

Wer die Pflege und Betreuung übernimmt, sollte sich über die dadurch entstehenden Pflichten im Klaren sein.