Walter suchte seine Autoschlüssel. Seine Frau Martha hatte die Autoschlüssel „verlegt“, in der Hoffnung, dass Walter nach einer Weile der Suche das Autofahren aufgeben würde.
Doch Walter schimpfte und suchte weiter. Da gab Martha auf und rief, sie habe die Autoschlüssel gefunden. Walter nahm sie an sich und lief in die Garage.
Walter ließ den Wagen an und fuhr rasant heraus, nicht ohne mit dem rechten Außenspiegel die Wand zu touchieren. Martha lief aus dem Haus und versuchte, Walter auf den herunterhängenden Spiegel aufmerksam zu machen. Er bemerkte sie nicht und fuhr Richtung Landstraße.
Walter fuhr die Strecke oft. Doch unerwartet sah er eine Baustelle. Walter bremste überfordert, achtete nicht auf den nachfolgenden Verkehr. Der nachfolgende Autofahrer fuhr ihm ins Heck.
Die Fahrertür wurde aufgerissen. Ein Mann, der aus der Nase blutete, schrie ihn an, wie er denn ohne ersichtlichen Grund plötzlich bremsen könne, ob er betrunken sei. Die etwas später erschienenen Polizeibeamten befragten ihn, doch Walter konnte keine Angaben zum Geschehen machen. Die Polizisten nahmen den Unfall auf, gaben die Straße wieder frei. Die Beamten bemerkten dabei den beschädigten Außenspiegel. Walter konnte nicht erklären, wie dies passiert war. Nun wurden die Polizisten aufmerksam. Walter machte nicht nur einen erregten und verwirrten Eindruck. Sie beschlossen, ihn nach Hause zu fahren.
Die Polizisten schilderten Martha, war passiert war. Sie erklärten Martha auch, dass Walter einen verwirrten und desorientierten Eindruck mache. Martha erzählte ihnen von der Demenz ihres Mannes. Die Polizisten erklärten, dass sie eine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde machen müssen. Eine Demenz bedeute zwar nicht automatisch Fahruntauglichkeit und Führerscheinentzug. Nach den Umständen des Unfalls müsse jedoch geprüft werden, ob Walter noch fahrtauglich sei.
Die Straßenverkehrsbehörde forderte Walter schriftlich auf, sich der Begutachtung seiner Fahreignung zu unterziehen. Dem Schreiben war eine Liste von Verkehrspsychologen und Verkehrsmedizinern beigefügt, die zur Begutachtung der Fahreignung qualifiziert waren. Doch Walter wollte zunächst mit seinem Hausarzt sprechen.
Der Hausarzt erklärte Walter, dass er tatsächlich in seiner Fahrtauglichkeit eingeschränkt sei. Martha fragte den Hausarzt, warum er das Problem nicht früher angesprochen habe. Der Hausarzt hatte Walter schon vor langer Zeit darauf hingewiesen, dass eine fortschreitende Demenzerkrankung zu einer Fahruntauglichkeit führen könne. Doch Walter habe dies ignoriert. Aufgrund seiner ärztlichen Schweigepflicht hätte er niemanden darüber informieren können.
Martha vereinbarte nun doch einen Termin bei einem Verkehrspsychologen. Der Verkehrspsychologe erklärte Walter, dass er prüfen wolle, ob seine motorischen und sensorischen Leistungen, seine Reaktionsfähigkeit und sein situatives Verhalten angemessen seien, ob die Demenz eventuell zu einer verminderten Einsichts- und Kritikfähigkeit geführt habe.
Der Gutachter erklärte im Anschluss, Walters Fahrtauglichkeit sei in erheblichem Maße eingeschränkt. Dies werde er auch der Straßenverkehrsbehörde mitteilen. Die Entscheidung, ob Walter die Fahrerlaubnis entzogen werde, treffe dann die Behörde.
Walter wurde durch die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen. Wegen seiner fortgeschrittenen Demenz sei er zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr geeignet. Walter musste das Autofahren aufgeben.