Mit einer Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht können Menschen mit Demenz festlegen, wer sie vertritt, wenn sie die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. In einer Patientenverfügung geben Betroffene wiederum an, wie sie beispielsweise im Falle eines Unfalls medizinisch versorgt werden möchten. Bei den einzelnen Dokumenten gibt es einige Punkte, die bei der Ausstellung und beim Inhalt beachtet werden müssen.
Am 18. Juli geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf die Themen Betreuung und Betreuungsverfügung ein. Der digitale Vortrag zur Vorsorgevollmacht findet am 15. August statt. Abschließend vermittelt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 12. September relevantes Wissen über die Patientenverfügung. Die Vorträge finden jeweils von 13 bis 14 Uhr statt.
Unter den folgenden Links rufen Sie weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung auf:
Vortrag Betreuungsverfügung (Link wurde entfernt)
Vortrag Vorsorgevollmacht (Link wurde entfernt)
Vortrag Patientenverfügung (Link wurde entfernt)
Im Wegweiser Demenz finden Sie hier einen Überblick zu den verschiedenen Vollmachten und Verfügungen für Menschen mit Demenz.