Um Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können, benötigen pflegebedürftige Menschen mit Demenz einen Pflegegrad. Dieser Pflegegrad ordnet die Beeinträchtigung des Menschen mit Demenz ein und gibt den Umfang der Leistungen vor. In diesem online angebotenen Vortrag erfahren die Teilnehmenden, wann eine Pflegebedürftigkeit beginnt, welche Grade der Pflegebedürftigkeit es gibt und inwiefern die Pflegekasse Unterstützung leistet. Zudem werden die einzelnen Schritte bei der Antragstellung und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erläutert.
Über diesen Link erreichen Sie die Anmeldung zu der Veranstaltung und können weitere Informationen einsehen.
Im Wegweiser Demenz haben wir auf der Seite „Soziale Pflegeversicherung“ Wissen über die Pflegegrade und die jeweiligen Leistungen zusammen gefasst.